Unfall- und Vorfallsprotokoll
Vom Ausbilder am Tag des Vorfalls auszufüllen, bei jeder Verletzung, jedem Beinaheunfall, jedem Sachschaden und jedem Verstoß gegen Sicherheitsregeln, auch wenn der Vorfall geringfügig erscheint (§ 7 Abs. 5 AGB). Sachlich und in der Reihenfolge des Geschehens schreiben, keine Bewertungen, keine Schuldzuweisungen.
A. Veranstaltung
B. Art des Vorfalls
- Verletzung einer Person
- Beinaheunfall ohne Verletzung
- Sachschaden an Leihwaffe oder Ausrüstung
- Sachschaden an der Anlage (Decke, Wand, Boden, Zielanlage)
- Waffenstörung mit Gefährdung
- Verstoß gegen Sicherheitsregeln oder Anweisungen
- Ausschluss eines Teilnehmers
- Sonstiges:
C. Beteiligte
D. Hergang
Phase, in der der Vorfall eintrat
- Sicherheitseinweisung
- Trockenübung
- Scharfes Schießen
- Störungsbeseitigung
- Laden / Entladen
- Pause / Wechsel
- Gehör- und Augenschutz wurden getragen
- Teilnehmererklärung lag unterschrieben vor
- Aufsicht stand unmittelbar neben dem Schützen
Was ist passiert? (Reihenfolge, Abstände, Anweisungen davor, Reaktion danach)
E. Verletzung (nur bei Personenschaden)
- Betroffene Person hat ärztliche Hilfe abgelehnt (Unterschrift unter H.)
- Polizei verständigt (bei Schussverletzung oder Verdacht auf Straftat)
F. Sachschaden (nur bei Schäden an Waffe, Ausrüstung oder Anlage)
G. Maßnahmen und Meldungen
- Kurs unterbrochen und fortgesetzt
- Kurs abgebrochen
- Teilnehmer ausgeschlossen (§ 6 Abs. 4 AGB)
Die Haftpflichtversicherung ist unverzüglich zu informieren, in der Regel innerhalb einer Woche, auch wenn noch keine Ansprüche erhoben wurden. Gegenüber Betroffenen und Dritten kein Schuldanerkenntnis abgeben.
H. Stellungnahme der betroffenen Person (freiwillig)
Datenschutz
Dieses Protokoll dient der Aufklärung des Vorfalls, der Erfüllung waffenrechtlicher Pflichten und der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO; Angaben zu Verletzungen: Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO). Es wird gemeinsam mit der Teilnehmererklärung verschlossen aufbewahrt und zehn Jahre nach dem Kurstag vernichtet. Empfänger können der Schießstandbetreiber, unsere Haftpflichtversicherung, Rechtsberater, Gerichte und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, Behörden sein. Einzelheiten: aimwerk.de/datenschutz, Ziffer 6.3.