Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Schnupperkurse, Waffensachkunde-Lehrgänge, Gruppen-Events, Geschenkgutscheine und sonstige Leistungen zwischen Aimwerk, Inhaber Tareq Jami, Tilsiterstraße 142, 22047 Hamburg (nachfolgend „Aimwerk“ oder „wir“) und unseren Kunden (nachfolgend „du“ oder „Teilnehmer“).
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(3) Unsere Kurse finden auf zugelassenen Schießständen Dritter statt. Diese AGB gelten unabhängig davon, auf welchem Schießstand ein Kurs durchgeführt wird. Ergänzend gilt am jeweiligen Kurstag die Standordnung des Schießstandbetreibers (§ 7). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Standordnung geht in Sicherheitsfragen die Standordnung vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Kurse auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
(2) Online-Buchung eines Kurses. Bei der Online-Buchung wählst du den Kurstermin (Datum und Startzeit) aus. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs auf der Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters Stripe gibst du ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das gewählte Paket zu diesem Termin ab. Die automatische Zahlungsbestätigung, die du unmittelbar nach der Zahlung per E-Mail erhältst, ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir dein Angebot durch unsere Terminbestätigung per E-Mail annehmen. Wir prüfen dazu die Verfügbarkeit von Schießstand und Aufsicht und bestätigen den Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach der Zahlung. Können wir den gewählten Termin nicht anbieten, schlagen wir dir stattdessen einen Alternativtermin vor; der Vertrag kommt dann zustande, wenn du diesen Termin per E-Mail annimmst. Den Alternativtermin kannst du ohne Angabe von Gründen ablehnen. Nehmen wir dein Angebot nicht innerhalb von drei Werktagen an, lehnst du den Alternativtermin ab oder antwortest du auf unseren Vorschlag nicht innerhalb von sieben Tagen, kommt kein Vertrag zustande und wir erstatten den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen vollständig über das ursprüngliche Zahlungsmittel.
(2a) Online-Kauf eines Geschenkgutscheins. Beim Kauf eines Geschenkgutscheins wird kein Termin gewählt. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch unsere Buchungsbestätigung per E-Mail annehmen; diese erhältst du in der Regel innerhalb weniger Minuten nach der Zahlung. Der Termin wird später nach § 4 Abs. 1 vereinbart.
(3) Buchung auf Anfrage. Bei Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail (z. B. Gruppen-Events ab fünf Personen, Waffensachkunde-Lehrgänge) kommt der Vertrag zustande, wenn wir dein Anliegen mit einem konkreten Angebot beantworten und du dieses per E-Mail annimmst, oder wenn wir deine Buchung ausdrücklich per E-Mail bestätigen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragstext speichern wir und senden dir die Buchungsdaten mit der Bestätigung per E-Mail zu. Diese AGB kannst du jederzeit auf dieser Seite abrufen und speichern.
(5) Eine Buchung ist übertragbar. Du kannst uns bis zum Kurstag eine andere Person benennen, die an deiner Stelle teilnimmt, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen nach § 6 erfüllt. Das gilt nicht für Waffensachkunde-Lehrgänge und sonstige Angebote, bei denen wir die Teilnehmer vorab bei der zuständigen Waffenbehörde anmelden (§ 8 Abs. 6); diese Buchungen sind an die angemeldete Person gebunden.
§ 3 Leistungen, Preise und Zahlung
(1) Der Umfang der jeweiligen Leistung ergibt sich aus der Paketbeschreibung auf dieser Website zum Zeitpunkt der Buchung. Sofern dort angegeben, sind Leihwaffen, Munition, Zielscheiben, Standgebühren, Gehör- und Augenschutz sowie die Sicherheitseinweisung im Preis enthalten. Die konkret eingesetzten Waffen können je nach Verfügbarkeit und Schießstand von den abgebildeten Modellen abweichen; wir stellen in diesem Fall gleichwertige Waffen derselben Kategorie.
(2) Betreuung. Anfänger schießen nur unter unmittelbarer Aufsicht eines Ausbilders oder einer Standaufsicht, die direkt neben dem Schützen steht. Es schießen gleichzeitig nur so viele Anfänger, wie Aufsichtspersonen anwesend sind. Wartezeiten zwischen den Schießdurchgängen gehören deshalb zum Kursablauf.
(3) Munition und Waffen. Die in der Paketbeschreibung genannte Munitionsmenge ist die Höchstmenge, die wir im Kurs zur Verfügung stellen. Ob sie vollständig verschossen wird und ob jede genannte Waffe zum Einsatz kommt, hängt vom Ablauf innerhalb der gebuchten Kurszeit ab, insbesondere vom Tempo und der Mitwirkung des einzelnen Teilnehmers und von den Anweisungen der Aufsicht. Ein Anspruch darauf, die gesamte Menge zu verschießen, besteht nicht. Nicht verschossene Munition wird nicht ausgehändigt, nicht erstattet und nicht auf einen anderen Termin übertragen.
(4) Kein Erfolg geschuldet. Wir schulden die sorgfältige Durchführung des Kurses bzw. Lehrgangs, nicht einen bestimmten Lern- oder Trefferfolg und nicht das Bestehen einer Prüfung oder die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis.
(5) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(6) Bei der Online-Buchung ist der Preis sofort mit Abschluss des Bezahlvorgangs fällig. Die Zahlung erfolgt über Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten (u. a. Kredit- und Debitkarte, Apple Pay, Google Pay). Bei Buchungen auf Anfrage ist der Preis nach Erhalt unserer Rechnung per Überweisung zu zahlen, innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch sieben Tage vor dem vereinbarten Termin. Die Kursgebühr für Waffensachkunde-Lehrgänge ist vollständig vor Kursbeginn zu zahlen.
(7) Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, können wir den Termin anderweitig vergeben und nach fruchtloser Mahnung mit angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Termine und Stornierung
(1) Kurstermin. Bei der Online-Buchung eines Kurses ist der von dir gewählte Termin Bestandteil deines Angebots und wird mit unserer Terminbestätigung (§ 2 Abs. 2) Vertragsbestandteil. Bei Geschenkgutscheinen und Buchungen auf Anfrage vereinbaren wir den Termin per E-Mail; verbindlich ist er mit unserer Terminbestätigung. Gebuchte Leistungen ohne festen Termin können innerhalb von drei Jahren ab Buchung eingelöst werden; danach verfällt der Anspruch auf die Leistung, § 5 Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) Keine Umbuchung. Ein bestätigter Termin kann nicht verschoben und nicht auf einen anderen Termin umgebucht werden. Kannst du den Termin nicht wahrnehmen, bleibt dir die Stornierung nach Absatz 3 oder, soweit § 2 Abs. 5 das zulässt, die Benennung einer Ersatzperson.
(3) Stornierung durch dich. Stornierungen sind uns in Textform (E-Mail) mitzuteilen; maßgeblich ist der Zugang bei uns. Bei Stornierung eines bestätigten Termins gilt, unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht nach § 10:
- bis 14 Tage vor dem Termin: wir erstatten 65 % des Preises;
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: wir erstatten 50 % des Preises;
- weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: keine Erstattung.
Dir steht in jedem Fall der Nachweis frei, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Grund der Stornierung ist unerheblich: Auch Krankheit, ärztliche Atteste, berufliche oder private Verhinderungen und sonstige persönliche Gründe führen nicht zu einer abweichenden Erstattung und begründen keinen Anspruch auf eine Umbuchung oder einen Ersatztermin. Statt zu stornieren kannst du eine Ersatzperson nach § 2 Abs. 5 benennen, soweit das dort zugelassen ist.
(4) Duo- und Gruppenpakete. Erscheinen zum Termin weniger Personen als gebucht, erbringen wir die Leistung für die anwesenden Personen; eine Erstattung für nicht erschienene Personen erfolgt nicht. Bei Gruppen-Events auf Anfrage gilt die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl.
(5) Waffensachkunde-Lehrgänge. Für Lehrgänge mit festem Kurstermin gilt abweichend von Absatz 3: Stornierung bis 21 Tage vor Kursbeginn kostenfrei, bis 14 Tage vor Kursbeginn gegen 50 % der Kursgebühr, danach keine Erstattung. Die längeren Fristen beruhen darauf, dass wir die Teilnehmer vor Kursbeginn bei der zuständigen Waffenbehörde anmelden und Kursplätze ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neu vergeben können. Die Regelungen des Absatzes 3 zur Form der Stornierung, zum Nachweis eines geringeren Schadens und zur Unerheblichkeit des Stornierungsgrunds gelten entsprechend. Eine Umbuchung (Absatz 2) und die Benennung einer Ersatzperson (§ 2 Abs. 5) sind ausgeschlossen.
(6) Absage oder Verlegung durch uns. Wir können einen bestätigten Termin nur aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, nämlich wenn der Schießstand oder die Anlage nachträglich nicht zur Verfügung steht (z. B. Sperrung, technischer Ausfall, kurzfristige Belegung durch den Standbetreiber), der Ausbilder oder die Standaufsicht ausfällt (z. B. Krankheit) und kein Ersatz verfügbar ist, die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl bei Gruppen-Events nicht erreicht wird oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) die Durchführung verhindern. Wir informieren dich unverzüglich per E-Mail oder telefonisch und schlagen dir einen Ersatztermin vor. Den Ersatztermin kannst du ohne Angabe von Gründen ablehnen. Nimmst du ihn nicht an, erstatten wir den gezahlten Preis innerhalb von 14 Tagen vollständig über das ursprüngliche Zahlungsmittel; eine Storno- oder Bearbeitungsgebühr fällt nicht an. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise- oder Übernachtungskosten, bestehen nur im Rahmen von § 9.
(7) Abbruch aus Sicherheitsgründen. Muss ein Kurs aus Gründen abgebrochen werden, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Störung der Anlage, Anordnung der Standaufsicht), holen wir den nicht erbrachten Teil an einem Ersatztermin nach oder erstatten ihn anteilig.
§ 5 Gutscheine
(1) Geschenkgutscheine werden per E-Mail als PDF ausgestellt und sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Sie berechtigen zur Einlösung des auf dem Gutschein bezeichneten Pakets, unabhängig von späteren Preisänderungen, bzw. bei Wertgutscheinen zur Anrechnung des Gutscheinwerts auf eine Buchung.
(2) Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restwerts ist ausgeschlossen; die Erstattung des Gutscheinkaufpreises im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts bleibt unberührt.
(3) Gutscheine sind übertragbar. Die Einlösung setzt voraus, dass die einlösende Person die Teilnahmevoraussetzungen nach § 6 erfüllt. Geht ein Gutschein verloren, stellen wir ihn auf Anfrage erneut per E-Mail zu, sofern er noch nicht eingelöst ist.
(4) Einlösung. Mit der Einlösung eines Gutscheins buchst du den Kurs zu denselben Bedingungen wie bei einer unmittelbaren Buchung. Insbesondere gelten § 4 (Termine und Stornierung), § 6, § 7 und § 10 Abs. 2 unverändert. Stornierst du den mit dem Gutschein gebuchten Termin oder erscheinst du nicht, verfällt der Gutschein vollständig. Eine Erstattung, Wiederherstellung oder erneute Einlösung des Gutscheins ist ausgeschlossen; das gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
§ 6 Teilnahmevoraussetzungen und Teilnehmererklärung
(1) An praktischen Kursen kann nur teilnehmen, wer
- das 18. Lebensjahr vollendet hat; Kurse für Minderjährige bieten wir derzeit nicht an;
- am Kurstag einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorlegt;
- während der gesamten Dauer der Veranstaltung nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die Reaktion, Wahrnehmung oder Urteilsvermögen beeinträchtigen;
- keinem Waffenbesitzverbot unterliegt und gegen den kein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen einer Straftat mit Waffenbezug oder wegen eines Gewaltdelikts anhängig ist;
- körperlich in der Lage ist, sicher mit einer Schusswaffe umzugehen, insbesondere ohne Einschränkungen, die das Halten, Zielen oder das Befolgen von Anweisungen beeinträchtigen. Seh- und Hörhilfen sind zu tragen; Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens sind uns vor Kursbeginn mitzuteilen, damit wir die Einweisung darauf einstellen können. Schwangeren raten wir wegen der Lärm- und Schadstoffbelastung von der Teilnahme ab;
- psychisch in der Lage ist, ruhig, konzentriert und verantwortungsbewusst zu handeln;
- festes, geschlossenes Schuhwerk und geschlossene Kleidung trägt.
(2) Jeder Kurs beginnt mit einer verpflichtenden Sicherheitseinweisung. Wer daran nicht vollständig teilnimmt, darf nicht schießen. Auf verspätete Teilnehmer warten wir höchstens 15 Minuten nach der gebuchten Startzeit; danach beginnt die Einweisung. Sie wird für später eintreffende Teilnehmer nicht wiederholt; wer sie versäumt, kann am Kurs nicht mehr teilnehmen. Das gilt als Nichterscheinen nach § 4 Abs. 3, ein Anspruch auf Erstattung oder einen Ersatztermin besteht nicht. Wartezeiten verkürzen die Kurszeit; das vorgesehene Kursende verschiebt sich nicht. Vor dem ersten Schuss dokumentieren wir die Einweisung und deine Angaben zu den Teilnahmevoraussetzungen in einer Teilnehmererklärung, die du und der Ausbilder unterzeichnen. Ohne unterzeichnete Teilnehmererklärung ist eine Teilnahme am Schießen nicht möglich. Die Teilnehmererklärung kannst du vorab auf dieser Website einsehen.
(3) Deine Angaben in der Teilnehmererklärung müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen, die den sicheren Umgang mit einer Schusswaffe beeinträchtigen können, teilst du uns vor Kursbeginn mit. In begründeten Fällen können wir eine ärztliche Bescheinigung verlangen oder die Teilnahme ablehnen; in diesem Fall erstatten wir den Preis, sofern du die Einschränkung nicht verschwiegen hast.
(4) Ausschluss. Wir können Teilnehmer, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen, in der Teilnehmererklärung unrichtige Angaben machen, gegen Sicherheitsregeln oder Anweisungen verstoßen, den Kursablauf erheblich stören oder sich gewaltverherrlichend oder extremistisch äußern, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Das Gleiche gilt, wenn die Standaufsicht des Schießstandbetreibers den Ausschluss verlangt. Erfolgt der Ausschluss aus einem von dir zu vertretenden Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises.
(5) Begleitpersonen. Zuschauer und Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Absprache und nur zugelassen, soweit die Standordnung das erlaubt. Für sie gelten Absatz 1, § 7 und die Anweisungen der Aufsicht entsprechend.
§ 7 Verhalten am Schießstand
(1) Standordnung und Weisungsrecht. Am Schießstand gilt die Standordnung des jeweiligen Betreibers. Der Ausbilder und die Standaufsicht des Betreibers sind weisungsbefugt; ihren Anweisungen ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten. Bei der Anweisung „Stopp“ oder „Feuer einstellen“ ist das Schießen sofort zu beenden.
(2) Umgang mit Waffen. Waffen dürfen nur auf Anweisung und unter Aufsicht aufgenommen, geladen, abgefeuert, entladen und abgelegt werden. Die Mündung zeigt stets in Richtung des Ziels. Der Finger liegt erst am Abzug, wenn das Ziel anvisiert ist. Störungen (Ladehemmung, Versager) werden nicht selbst behoben, sondern dem Ausbilder gemeldet, die Waffe bleibt dabei zum Ziel gerichtet.
(3) Schutzausrüstung. Gehör- und Augenschutz werden ab Betreten des Standbereichs bis zum Verlassen durchgehend getragen. Am Stand wird nicht gegessen, getrunken oder geraucht; nach dem Schießen sind die Hände zu waschen.
(4) Nüchternheit. Das Verbot von Alkohol, Drogen und beeinträchtigenden Medikamenten nach § 6 Abs. 1 gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung einschließlich Pausen. Wer während des Kurses Alkohol oder andere berauschende Mittel zu sich nimmt, wird ausgeschlossen.
(5) Meldepflicht. Unfälle, Verletzungen, Beschädigungen an Waffen, Ausrüstung oder Anlage sowie sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Ausbilder sofort zu melden, auch wenn sie geringfügig erscheinen.
(6) Foto- und Videoaufnahmen. Aufnahmen am Schießstand sind nur mit Zustimmung der Aufsicht und aller abgebildeten Personen erlaubt. Seriennummern von Waffen dürfen nicht fotografiert oder gefilmt werden. Aufnahmen durch uns zu Werbezwecken machen wir nur mit deiner gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung, die wir zu Kursbeginn einholen.
(7) Mitnahme von Gegenständen. Munition, auch einzelne Patronen oder Versager, sowie alle sonstigen Gegenstände, deren Erwerb oder Besitz nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig ist, dürfen nicht mitgenommen werden; das Mitnehmen kann eine Straftat nach dem Waffengesetz darstellen. Alle anderen Gegenstände und Materialien vom Stand (z. B. Hülsen, Magazine, Zubehör, Leihausrüstung) dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung (E-Mail genügt) mitgenommen werden. Deine eigene beschossene Zielscheibe darfst du mitnehmen.
§ 8 Waffensachkunde-Lehrgänge und Prüfung
(1) Inhalt. Der Lehrgang vermittelt die Sachkunde nach § 7 WaffG in dem Umfang, den die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) vorschreibt. Kurstage, Prüfungstag und die im Preis enthaltenen Leistungen (z. B. Lernapp, Prüfungsmunition) ergeben sich aus der Paketbeschreibung. § 3 Abs. 4 gilt: Wir schulden den Lehrgang, nicht das Bestehen der Prüfung und nicht die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; über diese entscheidet allein die zuständige Behörde.
(2) Anwesenheit. Zur Prüfung wird zugelassen, wer an allen Kursteilen vollständig teilgenommen hat. Bei Fehlzeiten entscheiden wir nach den Vorgaben der AWaffV, ob der versäumte Teil nachgeholt werden kann oder die Zulassung zur Prüfung entfällt. Der Nachholtermin richtet sich nach Verfügbarkeit; bei von dir zu vertretenden Fehlzeiten können wir dafür eine angemessene Gebühr berechnen.
(3) Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird vor dem dafür zuständigen Prüfungsausschuss abgelegt. Zur Prüfung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Für den praktischen Teil gelten § 6 und § 7.
(4) Nichtbestehen und Wiederholung. Wird die Prüfung oder ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann der nicht bestandene Teil einmal innerhalb von sechs Monaten am nächsten angebotenen Prüfungstermin gegen eine Wiederholungsgebühr von 119 € wiederholt werden, ohne dass die Kurstage erneut besucht werden müssen. Nach Ablauf der sechs Monate oder bei erneutem Nichtbestehen ist eine neue Buchung des Lehrgangs erforderlich. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht bei Nichtbestehen nicht.
(5) Zeugnis. Das Sachkundezeugnis wird nach Bestehen aller Prüfungsteile und nach vollständiger Zahlung der Kursgebühr ausgestellt. Für die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses berechnen wir eine Gebühr von 30 €.
(6) Behördenmeldung. Soweit das Waffenrecht dies vorschreibt, melden wir Lehrgangs- und Prüfungstermine sowie die Teilnehmer der zuständigen Behörde. Deshalb benötigen wir bei der Anmeldung deine vollständigen Personalien; unrichtige Angaben führen zum Ausschluss nach § 6 Abs. 4.
(7) Mindestteilnehmerzahl. Lehrgänge finden ab einer Mindestteilnehmerzahl statt, die wir in der Paketbeschreibung angeben. [Bitte prüfen: Mindestteilnehmerzahl.] Wird sie nicht erreicht, gilt § 4 Abs. 6.
§ 9 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie und wegen arglistig verschwiegener Mängel.
(2) Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, insbesondere die sichere Einweisung, die Aufsicht am Stand und die Bereitstellung funktionsfähiger Leihwaffen und Schutzausrüstung.
(3) Haftungsausschluss im Übrigen. Soweit weder Absatz 1 noch Absatz 2 eingreift, ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
(4) Pflichten des Teilnehmers und Mitverschulden. Der Umgang mit Schusswaffen ist mit typischen Risiken verbunden, insbesondere Lärm, Rückstoß, ausgeworfenen heißen Hülsen, Pulverrückständen und Blei- bzw. Schadstoffbelastung am Stand. Du bist verpflichtet, die Teilnahmevoraussetzungen nach § 6 zu erfüllen, die Verhaltensregeln nach § 7 einzuhalten und die Teilnehmererklärung nach § 6 Abs. 2 wahrheitsgemäß auszufüllen. Verletzt du diese Pflichten oder machst du unrichtige oder unvollständige Angaben, wird dir dies bei Ersatzansprüchen gegen uns als Mitverschulden (§ 254 BGB) angerechnet. Die Teilnehmererklärung schränkt unsere Haftung nach den Absätzen 1 bis 3 nicht ein.
(5) Haftung des Teilnehmers. Du haftest für Schäden an Leihwaffen, Ausrüstung und Einrichtungen des Schießstands sowie für Schäden Dritter, die du vorsätzlich oder fahrlässig verursachst. Verschleiß und Beschädigungen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs nach Anweisung fallen dir nicht zur Last. Berechnet uns der Schießstandbetreiber für von dir schuldhaft verursachte Schäden an der Anlage (z. B. Treffer in Decke, Wand, Boden oder Zielanlage) Kosten nach seiner Preisliste, belasten wir dir diese Kosten gegen Nachweis weiter; dir bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden geringer ist. Soweit uns wegen eines von dir schuldhaft verursachten Verstoßes gegen Sicherheitsregeln oder Anweisungen Ansprüche Dritter oder des Standbetreibers entstehen, stellst du uns von diesen Ansprüchen frei. Beruht der Schaden zugleich auf einer Pflichtverletzung durch uns, richtet sich der Ausgleich im Innenverhältnis nach dem Anteil der jeweiligen Verursachung.
(6) Mitgebrachte Sachen. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände (Kleidung, Wertsachen, Fahrzeuge auf dem Standgelände) haften wir nur im Rahmen der Absätze 1 bis 3; eine Verwahrung wird nicht übernommen.
(7) Fremde Schießstände. Für den baulichen und technischen Zustand der Anlage ist der Schießstandbetreiber im Rahmen seiner waffenrechtlichen Erlaubnis verantwortlich. Wir wählen geeignete, zugelassene Stände aus, führen die Einweisung durch und beaufsichtigen den Kurs. Setzen wir dafür Personal des Standbetreibers ein, stehen wir für dieses nach den Absätzen 1 bis 3 wie für eigene Erfüllungsgehilfen ein.
(8) Versicherung. Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung, die unsere Ausbildungstätigkeit einschließlich des Schießbetriebs abdeckt. [Bitte prüfen: Absatz erst stehen lassen, wenn die Police vorliegt und Schießausbildung ausdrücklich mitversichert ist.] Eine Unfallversicherung für Teilnehmer schließen wir nicht ab; der Abschluss einer eigenen privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Website, E-Mail) geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, soweit nicht eine gesetzliche Ausnahme greift (Absatz 2). Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular findest du in der Widerrufsbelehrung.
(2) Kein Widerrufsrecht bei Kursen mit festem Termin. Schnupperkurse und Gruppen-Events sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Sieht der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vor, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Das gilt für die Online-Buchung eines Kurses, weil der von dir gewählte Termin mit unserer Terminbestätigung Vertragsbestandteil wird (§ 2 Abs. 2), sowie für Buchungen auf Anfrage mit vereinbartem Datum. Hierauf weisen wir vor der Buchung hin. In diesen Fällen gelten die Stornierungsregeln des § 4; eine Umbuchung ist nach § 4 Abs. 2 nicht möglich.
(2a) Widerrufsrecht bei Gutscheinen. Beim Online-Kauf eines Geschenkgutscheins wird kein Termin vereinbart; hier besteht das Widerrufsrecht nach Absatz 1, solange der Gutschein nicht eingelöst wurde.
(3) Bei Waffensachkunde-Lehrgängen besteht das Widerrufsrecht unabhängig vom Kurstermin. Beginnt der Lehrgang auf deinen ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist, schuldest du bei einem späteren Widerruf den Wert der bis dahin erbrachten Leistung; das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung, wenn du dem vorher ausdrücklich zugestimmt und deine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hast.
(4) Die Stornierungsregeln nach § 4 gelten, wenn kein Widerrufsrecht besteht oder es erloschen ist. Besteht ein Widerrufsrecht, berechnen wir im Widerrufsfall keine Storno- oder Bearbeitungsgebühren.
§ 11 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Die Teilnehmererklärung nach § 6 Abs. 2 bewahren wir zum Nachweis der Sicherheitseinweisung und der Teilnahmevoraussetzungen zehn Jahre nach dem Kurstag auf und vernichten sie danach. Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen machst du freiwillig und auf Grundlage deiner Einwilligung.
(3) Bei Waffensachkunde-Lehrgängen übermitteln wir deine Personalien an die zuständige Behörde, soweit das Waffenrecht dies vorschreibt (§ 8 Abs. 6). Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Behörden, etwa bei Zahlungsverzug, erfolgt nicht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dir gehen diesen AGB vor. Wir bestätigen sie dir zur Sicherheit in Textform.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Stand: September 2026.