Teilnehmererklärung
Sicherheitseinweisung, Selbstauskunft und Verpflichtungen für die Teilnahme an praktischen Schießübungen. Ohne vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung ist eine Teilnahme am Schießen nicht möglich (§ 6 Abs. 2 AGB).
Kurs
Teilnehmer
1. Sicherheitseinweisung (vom Ausbilder abgehakt)
- Grundregeln des sicheren Waffenumgangs: Jede Waffe gilt als geladen. Die Mündung zeigt immer in eine sichere Richtung, am Stand in Richtung Ziel. Der Finger liegt erst am Abzug, wenn das Ziel anvisiert ist. Ziel und Umfeld sind bekannt.
- Standordnung des Betreibers und Kommandos der Standaufsicht („Feuer frei“, „Feuer einstellen“, „Stopp“). Bei „Stopp“ sofort Finger vom Abzug, Waffe bleibt zum Ziel gerichtet.
- Aufnehmen, Laden, Entladen, Sichern und Ablegen der Waffe nur auf Anweisung und unter Aufsicht.
- Verhalten bei Störungen (Ladehemmung, Versager): Waffe bleibt zum Ziel gerichtet, Finger vom Abzug, Ausbilder rufen. Keine eigenständige Störungsbeseitigung.
- Gehör- und Augenschutz werden ab Betreten des Standbereichs durchgehend getragen. Festes, geschlossenes Schuhwerk und geschlossene Kleidung.
- Typische Risiken: Lärm, Rückstoß, ausgeworfene heiße Hülsen, Pulverrückstände sowie Blei- und Schadstoffbelastung. Am Stand nicht essen, trinken oder rauchen, danach Hände waschen.
- Verhalten bei Verletzung oder Notfall, Lage von Erste-Hilfe-Material und Fluchtwegen.
Ich habe die Sicherheitseinweisung vollständig erhalten und verstanden. Meine Fragen wurden beantwortet.
2. Selbstauskunft (vom Teilnehmer angekreuzt)
- Ich bin mindestens 18 Jahre alt und habe einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt.
- Ich stehe nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die Reaktion, Wahrnehmung oder Urteilsvermögen beeinträchtigen, und bleibe während der gesamten Veranstaltung einschließlich Pausen nüchtern.
- Ich bin körperlich in der Lage, eine Schusswaffe sicher zu halten, zu zielen und Anweisungen zu befolgen. Es liegen keine Einschränkungen vor, die dem entgegenstehen (zum Beispiel Anfallsleiden, Schwindel, Herz-Kreislauf-Beschwerden, stark eingeschränktes Seh- oder Hörvermögen, Einschränkungen an Händen oder Armen). Benötigte Seh- oder Hörhilfen trage ich; Beeinträchtigungen habe ich dem Ausbilder vorab mitgeteilt.
- Ich fühle mich psychisch in der Lage teilzunehmen: ruhig, konzentriert und ohne akute seelische Belastung, die mein Urteilsvermögen beeinträchtigt. Ich habe nicht die Absicht, mich oder andere zu gefährden.
- Ich unterliege keinem Waffenbesitzverbot. Gegen mich ist kein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen einer Straftat mit Waffenbezug oder wegen eines Gewaltdelikts anhängig.
- Ich habe den Hinweis zur Kenntnis genommen, dass Schwangeren wegen der Lärm- und Schadstoffbelastung von der Teilnahme abgeraten wird.
3. Verpflichtungen
Ich verpflichte mich, den Anweisungen des Ausbilders und der Standaufsicht jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten, Gehör- und Augenschutz durchgehend zu tragen, Waffen nur auf Anweisung aufzunehmen, zu laden und abzufeuern, die Mündung stets in Richtung Ziel zu halten und eine Veränderung meines Zustands (Unwohlsein, Schwindel, Unsicherheit) sowie Unfälle und Beschädigungen sofort zu melden. Seriennummern von Waffen fotografiere ich nicht. Munition, auch einzelne Patronen oder Versager, und andere Gegenstände vom Stand nehme ich nicht mit; nur meine eigene beschossene Zielscheibe darf ich mitnehmen (§ 7 Abs. 7 AGB). Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen Sicherheitsregeln zum sofortigen Ausschluss vom Kurs ohne Erstattung führt (§ 6 Abs. 4, § 7 AGB).
4. Haftung
Mir ist bekannt, dass der Umgang mit Schusswaffen mit den unter Nr. 1 genannten Risiken verbunden ist. Ich bin darüber informiert worden und nehme aus freier Entscheidung teil.
Mir ist bewusst, dass ich für Schäden, die ich durch Missachtung der Sicherheitsregeln oder der Anweisungen verursache, selbst hafte. Das gilt für Schäden an Leihwaffen, Ausrüstung und Einrichtungen des Schießstands ebenso wie für Schäden an anderen Personen. Wird Aimwerk wegen eines von mir schuldhaft verursachten Verstoßes von Dritten oder vom Standbetreiber in Anspruch genommen, stelle ich Aimwerk von diesen Ansprüchen frei (§ 9 Abs. 5 AGB).
Unrichtige oder unvollständige Angaben in der Selbstauskunft gehen zu meinen Lasten. Die Haftung von Aimwerk richtet sich nach § 9 der AGB und wird durch diese Erklärung nicht eingeschränkt.
5. Datenschutz
Diese Erklärung dient dem Nachweis der Sicherheitseinweisung und der Teilnahmevoraussetzungen sowie der Klärung von Ansprüchen im Schadensfall (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Den Ausweis sehen wir ein und notieren Art und Nummer; eine Kopie fertigen wir nicht an. Soweit die Selbstauskunft und das Freitextfeld Angaben zu deiner Gesundheit enthalten, willigst du mit deiner Unterschrift in ihre Speicherung zu diesem Zweck ein (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO); das Freitextfeld ist freiwillig. Du kannst diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wir bewahren die Erklärung verschlossen zehn Jahre nach dem Kurstag auf und vernichten sie danach. Im Schadensfall geben wir sie an unsere Haftpflichtversicherung, Rechtsberater und Gerichte weiter, soweit erforderlich. Einzelheiten: aimwerk.de/datenschutz, Ziffer 6.
6. Foto- und Videoaufnahmen (freiwillig, ohne Einfluss auf die Teilnahme)
- Ich willige ein, dass Aimwerk während des Kurses Foto- und Videoaufnahmen von mir anfertigt und diese auf aimwerk.de und in den Social-Media-Kanälen von Aimwerk zu Werbezwecken veröffentlicht. Ich kann diese Einwilligung jederzeit per E-Mail an info@aimwerk.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 22 KUG).
- Ich willige nicht ein. Aimwerk fertigt keine Aufnahmen von mir an.